Über die Richtlinie
ATEX 2014/34/EU
Warum ist das wichtig?
In der Europäischen Union gibt es zwei grundlegende Richtlinien, die Explosionsschutzausrüstungen regeln: 2014/34/EU (ATEX 114), die Ausrüstungshersteller abdeckt, und 1999/92/EC (ATEX 153), eine Richtlinie zur Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern für Betreiber von Anlagen. 2014/34/EU ersetzt die frühere Richtlinie 94/9/EC und ist seit Januar 2016 gültig. Diese Richtlinie schafft einen umfassenden Rahmen für das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung und die technische Dokumentation aller Ausrüstungen, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden.
Die Herstellerpflichten gemäß der Richtlinie sind streng: das Produkt muss von einer Notified Body (Benannten Stelle) zertifiziert werden; eine technische Datei muss erstellt werden; eine EU-Konformitätserklärung muss ausgestellt werden; CE- und Ex-Kennzeichen müssen auf das Produkt angebracht werden; Bedienungsanleitungen müssen in ausreichenden Sprachen, einschließlich der relevanten EU-Sprachen, erstellt werden. Ohne Erfüllung all dieser Anforderungen darf das Produkt nicht auf den EU-Markt gebracht werden.
Die praktische Bedeutung der Richtlinie für Ingenieure und Einkaufsfachleute, die Pumpen auswählen, besteht darin: Es reicht nicht aus, nur auf das ATEX-Etikett zu schauen. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, zu überprüfen, dass die Kategorie, Gasgruppe und T-Klasse auf dem Etikett mit der Zone-Klassifizierung der Anlage, dem vorhandenen brennbaren Material und der Prozesstemperatur übereinstimmen. Die Wahl einer Pumpe in der falschen Kategorie oder Gasgruppe macht die ATEX-Konformität vollständig ungültig.