Über die Richtlinie
ATEX 2014/34/EU
Warum ist das wichtig?
Es gibt zwei wichtige Richtlinien, die explosionsgefährdete Geräte in der Europäischen Union regeln: 2014/34/EU (ATEX 114), die sich auf die Hersteller von Geräten bezieht, und 1999/92/EG (ATEX 153), eine Richtlinie zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit von Arbeitnehmern für Anlagenbetreiber. 2014/34/EU ersetzte die vorherige Richtlinie 94/9/EG und ist seit dem 20. April 2016 in Kraft. Diese Richtlinie schafft einen ganzheitlichen Rahmen für das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung und die technische Dokumentation aller Arten von Geräten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen.
Die Herstellerpflichten gemäß der Richtlinie sind streng: das Produkt muss von einer Notified Body (Benannten Stelle) zertifiziert werden; eine technische Datei muss erstellt werden; eine EU-Konformitätserklärung muss ausgestellt werden; CE- und Ex-Kennzeichen müssen auf das Produkt angebracht werden; Bedienungsanleitungen müssen in ausreichenden Sprachen, einschließlich der relevanten EU-Sprachen, erstellt werden. Ohne Erfüllung all dieser Anforderungen darf das Produkt nicht auf den EU-Markt gebracht werden.
Die praktische Bedeutung der Richtlinie für Ingenieure und Einkaufsfachleute, die Pumpen auswählen, besteht darin: Es reicht nicht aus, nur auf das ATEX-Etikett zu schauen. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, zu überprüfen, dass die Kategorie, Gasgruppe und T-Klasse auf dem Etikett mit der Zone-Klassifizierung der Anlage, dem vorhandenen brennbaren Material und der Prozesstemperatur übereinstimmen. Die Wahl einer Pumpe in der falschen Kategorie oder Gasgruppe macht die ATEX-Konformität vollständig ungültig.